Landgericht Düsseldorf, 2017-06-01, 25 T 574/16

25 T 574/16Kantonsgericht01.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 574/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-01

Aktenzeichen: 25 T 574/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0601.25T574.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Betroffene in seinen Rechten verletzt worden ist, soweit die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über den 27. Mai 2016 hinaus aufrechterhalten worden ist.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die dem Betroffenen zur Rechtsverfolgung notwendig entstandenen Kosten beider Instanzen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt: 3.000,00 €.

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