Landgericht Düsseldorf, 2017-05-31, 25 S 52/16

25 S 52/16Kantonsgericht31.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 S 52/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-31

Aktenzeichen: 25 S 52/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0531.25S52.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 23. März 2016 (Az. 64 C 101/15) wird nach teilweiser übereinstimmender Erledigung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 3.396,00 Euro seit dem 2. Dezember 2015 bis zum 3. April 2017 an die Klägerin zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, soweit nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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