2a O 122/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-01-11, 2a O 122/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-01-11, 2a O 122/16
2a O 122/16Kantonsgericht11.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 122/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-11
Aktenzeichen: 2a O 122/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0111.2A.O122.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
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- Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der Kammer vom 27.05.2016 aufgehoben und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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