Landgericht Düsseldorf, 2017-01-11, 2a O 122/16

2a O 122/16Kantonsgericht11.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 122/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-11

Aktenzeichen: 2a O 122/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0111.2A.O122.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

    1. Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der Kammer vom 27.05.2016 aufgehoben und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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