Landgericht Düsseldorf, 2016-12-20, 4c O 56/16

4c O 56/16Kantonsgericht20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4c O 56/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-20

Aktenzeichen: 4c O 56/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1220.4C.O56.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4c. Zivilkammer

Tenor

I. Der Widerspruch der Verfügungsbeklagten vom 13. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

II. Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die weitere Vollziehung der einstweiligen Verfügung wird von einer Sicherheitsleistung der Verfügungsklägerin in Höhe von EUR 500.000,00 abhängig gemacht. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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