14c O 194/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-12-01, 14c O 194/13
Landgericht Düsseldorf, 2016-12-01, 14c O 194/13
14c O 194/13Kantonsgericht01.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 194/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 14c O 194/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1201.14C.O194.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Drittwiderklage wird das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. #####/####-0002 für nichtig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Drittwiderbeklagte zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.