11 O 142/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 11 O 142/14
Landgericht Düsseldorf, 2016-11-29, 11 O 142/14
11 O 142/14Kantonsgericht29.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 142/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 11 O 142/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1129.11O142.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden über das Teilanerkenntnisurteil vom 22.01.2015 hinaus verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 1.043,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 74 %, mit Ausnahme der Kosten für den gerichtlichen Sachverständigen, die die Klägerin zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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