4 KLS 23/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-07, 4 KLS 23/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-11-07, 4 KLS 23/15
4 KLS 23/15Kantonsgericht07.11.2016
Regest
Ein Dolmetscher, der auch als Übersetzer tätig ist, kann eine Ausfallentschädigung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 JVEG nicht beanspruchen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 KLS 23/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-07
Aktenzeichen: 4 KLS 23/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1107.4KLS23.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Leitsätze
Ein Dolmetscher, der auch als Übersetzer tätig ist, kann eine Ausfallentschädigung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 JVEG nicht beanspruchen.
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Festsetzung nach § 4 JVEG vom 11.07.2016 wird zurückgewiesen.
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