40 O 42/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 40 O 42/13
Landgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 40 O 42/13
40 O 42/13Kantonsgericht03.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 40 O 42/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-03
Aktenzeichen: 40 O 42/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1103.40O42.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt die Klägerin vorab, die Kosten des Rechtsstreits im Übrigen tragen die Klägerin zu 71 %, die Beklagte zu 29 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.