Landgericht Düsseldorf, 2016-10-28, 22 S 90/16

22 S 90/16Kantonsgericht28.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 90/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 22 S 90/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1028.22S90.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 17.02.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (54 C 176/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu je 1/4.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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