4b O 50/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-10-06, 4b O 50/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-10-06, 4b O 50/16
4b O 50/16Kantonsgericht06.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 50/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-06
Aktenzeichen: 4b O 50/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1006.4B.O50.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
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I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 19.05.2016 wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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