Landgericht Düsseldorf, 2016-10-06, 4b O 40/16

4b O 40/16Kantonsgericht06.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 40/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 4b O 40/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1006.4B.O40.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die einstweilige Verfügung des Landgericht Düsseldorf vom 02.05.2016 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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