Landgericht Düsseldorf, 2016-09-24, 19 T 130/16

19 T 130/16Kantonsgericht24.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 T 130/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-24

Aktenzeichen: 19 T 130/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0924.19T130.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 14.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 06.06.2016, Az. 67 M #####/####, wird vorbenannter Beschluss aufgehoben.

Es wird angeordnet, dass das Einkommen der Schuldnerin im Rahmen der Lohn- und Gehaltspfändung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 05.11.2015 ab Zustellung dieses Beschlusses nach der Steuerklasse III besteuert wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.

Verfahrenswert: 1.000,00 Euro.

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