19 T 130/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-09-24, 19 T 130/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-09-24, 19 T 130/16
19 T 130/16Kantonsgericht24.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 130/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-24
Aktenzeichen: 19 T 130/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0924.19T130.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 14.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 06.06.2016, Az. 67 M #####/####, wird vorbenannter Beschluss aufgehoben.
Es wird angeordnet, dass das Einkommen der Schuldnerin im Rahmen der Lohn- und Gehaltspfändung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 05.11.2015 ab Zustellung dieses Beschlusses nach der Steuerklasse III besteuert wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
Verfahrenswert: 1.000,00 Euro.
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