Landgericht Düsseldorf, 2016-09-13, DG -8/2016

DG -8/2016Kantonsgericht13.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — DG -8/2016 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2016-09-13

Aktenzeichen: DG -8/2016

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0913.DG8211.8.2016.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: Dienstgericht

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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