Landgericht Düsseldorf, 2016-09-08, 37 O 27/11 [Kart]

37 O 27/11 [Kart]Kantonsgericht08.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 27/11 [Kart] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-08

Aktenzeichen: 37 O 27/11 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0908.37O27.11KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten zu 1. bis 5., soweit über sie nicht bereits durch Beschluss vom 26. November 2015 entschieden wurde.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

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