2a O 160/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-07-06, 2a O 160/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-07-06, 2a O 160/15
2a O 160/15Kantonsgericht06.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 160/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: 2a O 160/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0706.2A.O160.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.072,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.2.2015 zu zahlen.
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- Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 70% und die Klägerin zu 30%.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor eine Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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