Landgericht Düsseldorf, 2016-07-06, 2a O 160/15

2a O 160/15Kantonsgericht06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 160/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-06

Aktenzeichen: 2a O 160/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0706.2A.O160.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.072,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.2.2015 zu zahlen.
    1. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 70% und die Klägerin zu 30%.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor eine Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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