Landgericht Düsseldorf, 2016-01-28, 22 T 121/15

22 T 121/15Kantonsgericht28.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 T 121/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-28

Aktenzeichen: 22 T 121/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0128.22T121.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der früheren Beklagten vom 17.09.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.09.2015 – 42 C 11445/13 – aufgehoben und der Rechtsstreit zur Durchführung des Urteilsergänzungsverfahrens gem. 321 ZPO an das Amtsgericht zurück verwiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

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