Landgericht Düsseldorf, 2015-12-29, 10 O 432/14

10 O 432/14Kantonsgericht29.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 432/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-29

Aktenzeichen: 10 O 432/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1229.10O432.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich das Darlehensvertragsverhältnis der Parteien Nr. XXX vom 15./19.01.2009 über einen Nettodarlehensbetrag in Höhe von 150.000,00 Euro aufgrund des Widerrufs der Kläger vom 10.10.2014 in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Darlehensnennbetrages von 150.000,00 Euro zuzüglich marktüblicher Zinsen in Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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