22 S 237/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 22 S 237/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 22 S 237/15
22 S 237/15Kantonsgericht04.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 237/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 22 S 237/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1204.22S237.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.06.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss (75 C 5030/14) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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