Landgericht Düsseldorf, 2015-12-02, 5 O 124/15

5 O 124/15Kantonsgericht02.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 124/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-02

Aktenzeichen: 5 O 124/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1202.5O124.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2014 zu zahlen.

Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde vom 17.09.2012 des Notars Herrn B zu dessen Urkundenrolle Nummer 565/2012 wird für unzulässig erklärt.

Der Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde des Notars Herrn B vom 17.09.2012 zur Urkundenrolle 565/2012 an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.

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