5 O 124/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-12-02, 5 O 124/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-12-02, 5 O 124/15
5 O 124/15Kantonsgericht02.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 124/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-02
Aktenzeichen: 5 O 124/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1202.5O124.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2014 zu zahlen.
Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde vom 17.09.2012 des Notars Herrn B zu dessen Urkundenrolle Nummer 565/2012 wird für unzulässig erklärt.
Der Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde des Notars Herrn B vom 17.09.2012 zur Urkundenrolle 565/2012 an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.
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