Landgericht Düsseldorf, 2015-11-23, 14e O 275/14

14e O 275/14Kantonsgericht23.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14e O 275/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-23

Aktenzeichen: 14e O 275/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1123.14E.O275.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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