14e O 275/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-11-23, 14e O 275/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-11-23, 14e O 275/14
14e O 275/14Kantonsgericht23.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 275/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-23
Aktenzeichen: 14e O 275/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1123.14E.O275.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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