10 O 147/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-11-20, 10 O 147/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-11-20, 10 O 147/15
10 O 147/15Kantonsgericht20.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 147/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 10 O 147/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1120.10O147.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass der zwischen dem Herrn X, wohnhaft X, und der Beklagten geschlossene Darlehnsvertrag vom 28.11.2007 mit der Kontonummer: X, durch dessen und des Klägers Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandt wurde.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 571,44 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 21.04.2015 zu zahlen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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