Landgericht Düsseldorf, 2015-11-12, 21 S 13/15

21 S 13/15Kantonsgericht12.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 13/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-12

Aktenzeichen: 21 S 13/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1112.21S13.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - Az.: 42 C #####/#### - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

die Bankbürgschaft der D Hamm mit der Nr. ########, valutierend über 3.032,10 Euro, an die D Hamm, T 8, Hamm, herauszugeben,

an die Kläger 657,74 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über E jeweiligen Basiszinssatz seit E 28.08.2014 zu zahlen und

die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 147,56 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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