6 O 484/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-10-30, 6 O 484/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-10-30, 6 O 484/14
6 O 484/14Kantonsgericht30.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 484/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: 6 O 484/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1030.6O484.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.729,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.670,12 EUR seit dem 16.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Sachverständigen M, in Höhe von 247,28 EUR freizustellen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung in Höhe von 255,85 EUR gegenüber den Rechtsanwälten N3 &, I-X2,, für die außergerichtliche Tätigkeit freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 64 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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