38 O 82/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-10-23, 38 O 82/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-10-23, 38 O 82/15
38 O 82/15Kantonsgericht23.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 82/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-23
Aktenzeichen: 38 O 82/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1023.38O82.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 5.000,00 € abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerinnen vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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