Landgericht Düsseldorf, 2015-10-23, 22 O 289/14

22 O 289/14Kantonsgericht23.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 O 289/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-23

Aktenzeichen: 22 O 289/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1023.22O289.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 20.03.2015 (22 O 289/14) wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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