22 O 289/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-10-23, 22 O 289/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-10-23, 22 O 289/14
22 O 289/14Kantonsgericht23.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 O 289/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-23
Aktenzeichen: 22 O 289/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1023.22O289.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 20.03.2015 (22 O 289/14) wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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