2a O 245/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-10-19, 2a O 245/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-10-19, 2a O 245/15
2a O 245/15Kantonsgericht19.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 245/15 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-19
Aktenzeichen: 2a O 245/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1019.2A.O245.15.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, ohne Genehmigung der Klägerin auf Geschäftsbriefen das nachfolgend eingeblendete Zeichen zu verwenden:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu erstatten, der ihr aus den in Ziffer 1 bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.
Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über die Anzahl der versendeten Briefe mit der Kennzeichennutzung gemäß Ziffer 1 erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 100.000,00 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.