Landgericht Düsseldorf, 2015-10-16, 40 O 40/15

40 O 40/15Kantonsgericht16.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 40 O 40/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-16

Aktenzeichen: 40 O 40/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1016.40O40.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin zu 1)

Euro 1.109,32 nebst 5 % Zinsen seit dem 28.09.2013,

Euro 277,30 nebst 5 % Zinsen seit dem 2.08.2013,

Euro 37.345,68 nebst 5 % Zinsen seit dem 27.08.2013,

  1. an die Klägerin zu 2)

Euro 18.594,50 nebst 5 % Zinsen seit dem 04.09.2013,

Euro 1.462,19 nebst 5 % Zinsen seit dem 17.03.2013

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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