Landgericht Düsseldorf, 2015-10-09, 22 S 89/15

22 S 89/15Kantonsgericht09.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 89/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-09

Aktenzeichen: 22 S 89/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1009.22S89.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss (75 C 3139/14) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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