Landgericht Düsseldorf, 2015-10-09, 20 KLs 32/14

20 KLs 32/14Kantonsgericht09.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 KLs 32/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-09

Aktenzeichen: 20 KLs 32/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1009.20KLS32.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Strafkammer

Tenor

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen und aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.

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