Landgericht Düsseldorf, 2014-07-09, 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf

12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht09.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-09

Aktenzeichen: 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0709.12S5.14.57C9412.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.1.2014 - 57 C 9412/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 der Beklagten auferlegt werden.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dieser leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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