4a O 66/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-05-08, 4a O 66/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-05-08, 4a O 66/13
4a O 66/13Kantonsgericht08.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 66/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-08
Aktenzeichen: 4a O 66/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0508.4A.O66.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 a. Zivilkammer
Tenor
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- Die einstweilige Verfügung vom 14.08.2013 (Az. 4a O 66/13) wird hinsichtlich der Ziffern I., II. und III. des Tenors bestätigt.
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- Es wird klargestellt, dass die einstweilige Verfügung vom 14.08.2013 (Az. 4a O 66/13) hinsichtlich der Ziffer V. des Tenors gegenstandslos ist.
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- Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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- Die weitere Vollstreckung ist davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von EUR 200.000,00 leistet.
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