Landgericht Düsseldorf, 2014-05-07, 2a O 68/14

2a O 68/14Kantonsgericht07.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 68/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 2a O 68/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0507.2A.O68.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 05.03.2014 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird als unzulässig zurückgewiesen.

II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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