7 O 143/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2014-04-23, 7 O 143/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2014-04-23, 7 O 143/13 U.
7 O 143/13 U.Kantonsgericht23.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 143/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-23
Aktenzeichen: 7 O 143/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0423.7O143.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2.060,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.
Ferner wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 281,30 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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