Landgericht Düsseldorf, 2014-04-22, 4c O 3/14

4c O 3/14Kantonsgericht22.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4c O 3/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-22

Aktenzeichen: 4c O 3/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0422.4C.O3.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 c. Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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