Landgericht Düsseldorf, 2014-04-10, 11 O 477/13

11 O 477/13Kantonsgericht10.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 477/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-10

Aktenzeichen: 11 O 477/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0410.11O477.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 10.12.2013 wird aufrecht erhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsgegner auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.