9 O 325/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-04-01, 9 O 325/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-04-01, 9 O 325/13
9 O 325/13Kantonsgericht01.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 325/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-01
Aktenzeichen: 9 O 325/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0401.9O325.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils aus dem Urteil beizutreibenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.