Landgericht Düsseldorf, 2014-03-27, 37 O 6/14 U.

37 O 6/14 U.Kantonsgericht27.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 6/14 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-27

Aktenzeichen: 37 O 6/14 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0327.37O6.14U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung

„Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“

zur Kennzeichnung für Verlagserzeugnisse zu benutzen und / oder vorstehende Handlung von Dritten vornehmen zu lassen.

Der Antragsgegnerin wird gestattet, die vorhandenen Vervielfältigungsstücke der streitgegenständlichen Druckerzeugnisse innerhalb bis zum 27. September 2014 auszuverkaufen.

Der Antragsgegnerin werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Zu verhängende Ordnungshaft wird gegen das Organ bzw. Organmitglied festgesetzt, das schuldhaft gegen das verhängte Verbot verstoßen hat.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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