14a KLs-50 Js 229/12-1/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-03-27, 14a KLs-50 Js 229/12-1/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-03-27, 14a KLs-50 Js 229/12-1/14
14a KLs-50 Js 229/12-1/14Kantonsgericht27.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14a KLs-50 Js 229/12-1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-27
Aktenzeichen: 14a KLs-50 Js 229/12-1/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0327.14A.KLS50JS229.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14a. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte U1 ist des gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in neun Fällen schuldig, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung.
Er wird deshalb auf seine Kosten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte I1 ist des gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in fünf Fällen schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung.
Er wird deshalb auf seine Kosten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 97 Abs. 2, 96 Abs. 1 Nr. 1 a) und b), Nr. 2, 95 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AufenthG; §§ 267 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1; 25 Abs. 2, 27; 52, 53 StGB
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