Landgericht Düsseldorf, 2014-02-26, 9 O 416/10

9 O 416/10Kantonsgericht26.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 416/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: 9 O 416/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0226.9O416.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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