14d O 86/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2014-02-26, 14d O 86/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2014-02-26, 14d O 86/13 U.
14d O 86/13 U.Kantonsgericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 86/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: 14d O 86/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0226.14D.O86.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14d Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung der Beschlussverfügung vom 27. Dezember 2013 zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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