22 S 110/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-01-24, 22 S 110/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-01-24, 22 S 110/13
22 S 110/13Kantonsgericht24.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 110/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-24
Aktenzeichen: 22 S 110/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0124.22S110.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.06.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, 25 C #####/####, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 391,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2013 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 %. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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