2a O 58/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2014-01-20, 2a O 58/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2014-01-20, 2a O 58/13 U.
2a O 58/13 U.Kantonsgericht20.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 58/13 U. — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-20
Aktenzeichen: 2a O 58/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0120.2A.O58.13U.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 699,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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