Landgericht Düsseldorf, 2014-01-20, 2a O 58/13 U.

2a O 58/13 U.Kantonsgericht20.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 58/13 U. — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-20

Aktenzeichen: 2a O 58/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0120.2A.O58.13U.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 699,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.