23 S 144/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-01-08, 23 S 144/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-01-08, 23 S 144/13
23 S 144/13Kantonsgericht08.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 144/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 23 S 144/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0108.23S144.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04.04.2013 – 57 C 12732/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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