13 O 431/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2014-01-08, 13 O 431/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2014-01-08, 13 O 431/13 U.
13 O 431/13 U.Kantonsgericht08.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 431/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 13 O 431/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0108.13O431.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Den Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € untersagt, folgende Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:
Wegen der sich häufenden Missachtung der Rechte des Beirates der Verfügungsklägerin fordere eine Mehrheit das WPK-Parlament personelle Konsequenzen für Kammervorstände und den Beiratsvorsitzenden,
von den WP-Beiräten der Verfügungsklägerin würden die im April 2012 vom WPK-Vorstand auf die APAK übertragene Erstzuständigkeit der Sonderuntersuchung kritisiert
und die WP-Beiräte der Verfügungsklägerin forderten, diese Zuordnung umgehend zu beenden,
die WP-Beiräte der Verfügungsklägerin forderten Mitteltransparenz von der APAK.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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