Landgericht Düsseldorf, 2013-12-20, 8 O 168/12

8 O 168/12Kantonsgericht20.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 168/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-20

Aktenzeichen: 8 O 168/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1220.8O168.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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