Landgericht Düsseldorf, 2013-09-13, 8 O 164/12 U.

8 O 164/12 U.Kantonsgericht13.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 164/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-13

Aktenzeichen: 8 O 164/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0913.8O164.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.661,49 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. November 2012 Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligungen an der Business Capital Investors Corporation mit der Ref.-Nr. M1409Z09J in Höhe von nominal 25.000,- Euro und mit der Vertrags-Nr. Ma3460360100 in Höhe von nominal 10.000,- Euro zu zahlen.Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten in Höhe von 1.419,19 Euro freizustellen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 20 % und der Beklag-te zu 80 % zu tragen.Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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