Landgericht Düsseldorf, 2013-09-13, 22 S 17/13

22 S 17/13Kantonsgericht13.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 17/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-13

Aktenzeichen: 22 S 17/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0913.22S17.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.12.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – Az.: 70 C 796/12 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

C wird verurteilt, an die Klägerin 134,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 118,12 € seit dem 12.01.2012 und aus weiteren 16,07 € seit dem 17.01.2012 zu zahlen.

C wird verurteilt, die Klägerin von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten des Rechtsanwalts T, E-Straße, 40211 Düsseldorf, in Höhe von 46,41 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81 % und C zu 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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