Landgericht Düsseldorf, 2013-09-12, 4b O 43 /13 U.

4b O 43 /13 U.Kantonsgericht12.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 43 /13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-12

Aktenzeichen: 4b O 43 /13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0912.4B.O43.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 b. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.05.2013 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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