Landgericht Düsseldorf, 2013-08-23, 004 KLs-90 Js 6363/12-24/12 B.

004 KLs-90 Js 6363/12-24/12 B.Kantonsgericht23.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 004 KLs-90 Js 6363/12-24/12 B. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-23

Aktenzeichen: 004 KLs-90 Js 6363/12-24/12 B.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0823.004KLS90JS6363.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Die Erinnerung des Rechtsanwalts vom 24.06.2013 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14.06.2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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