Landgericht Düsseldorf, 2013-08-21, 4a O 9/12 U.

4a O 9/12 U.Kantonsgericht21.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 9/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-21

Aktenzeichen: 4a O 9/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0821.4A.O9.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird – soweit sie nicht anerkannt wurde - abgewiesen.II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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